Auf dieser Seite informieren wir unsere SynodalInnen über die aktuelle Landesstellenplanung 2020 und den Prozess, wie diese im Dekanat und in den Kirchengemeinden umgesetzt wird.
Was ist die Landesstellenplanung 2020?
Ende März wurde von der Landessynode die „Landesstellenplanung 2020“ beschlossen. Damit werden nach zehn Jahren die Stellen in den Kirchengemeinden, in den Dekanaten, im landesweiten Dienst sowie im Religionsunterricht neu erfasst und gesteuert. Vorgabe war dabei eine Kürzung aller Stellen um 10 %, entsprechend des Mitgliederrückgangs von rund 1 % pro Jahr. Das Verhältnis der theologischen Stellen zur Anzahl der Gemeindeglieder bleibt damit gleich und liegt bei 1 : 1.500.
Was gilt für den Dekanatsbezirk Lohr?
Auf dieser Basis haben die Dekanatsbezirke im März 2021 ihre Stellenzuweisungen bekommen, wobei neben der Anzahl der Gemeindeglieder auch die Fläche und die Zahl der Kirchengemeinden in den Verteilungsschlüssel einfloss. Obwohl im Dekanat Lohr der Mitgliederrückgang von 2009 bis 2020 sogar 13,3 % betrug, müssen nur 1,25 Stellen reduziert werden. Dies entspricht einer Einsparung von 6,7 % Stellen – hier hat sich vor allem die große Fläche unseres Dekanats, aber auch die Zahl von 22 Kirchengemeinden begünstigend ausgewirkt.
Wie wird die Stellenreduktion umgesetzt?
Der Dekanatsausschuss hat nun einen Vorschlag zu erarbeiten, wie innerhalb von drei Jahren die Stellenreduktion umgesetzt wird. Zu diesem Vorschlag können die Kirchenvorstände innerhalb einer bestimmten Frist Stellungnahmen abgeben, bevor der endgültige Verteilungsbeschluss vom Dekanatsausschuss getroffen wird.
Die mittel- und langfristige Entwicklung bedenken
Wichtig ist dem Dekanatsausschuss, die langfristige Entwicklung im Auge zu behalten, vor allem die Tatsache, dass in 10-15 Jahren wesentlich weniger Personal zur Verfügung stehen wird. Prognosen zufolge soll es im Jahre 2035 in Bayern nur noch etwa 50% der Zahl der heutigen Pfarrerinnen und Pfarrer geben. Außerdem muss parallel das Gebäudekonzept des Dekanats fortgeschrieben werden, wobei im Blick auf Pfarrhäuser und Gemeindehäuser konsequent nach künftigem Bedarf und Finanzierungsmöglichkeiten entschieden werden muss.
Wie sieht die zeitliche Umsetzung aus?
Der Dekanatsausschuss plant, den Verteilungsvorschlag bis Ende des Jahres 2021 vorzulegen. Die Rückmeldungen aus den Kirchengemeinden können dann bis Frühjahr 2022 vorliegen, so dass im Sommer 2022 der Verteilungsbeschluss gefasst werden kann. Bis 30.6.2024 sind dann noch 1½ - 2 Jahre Zeit, um die 1,25 Stellen abgebaut zu haben.
Kommunikation und Glaubensstärkung sind wichtig
Die Bewältigung dieser großen Herausforderungen kann nur im konstruktiven Zusammenwirken der Gemeinden geschehen. Dazu braucht es viel Austausch und Gespräch zwischen den Gemeinden und zur Dekanatsebene. Genauso wichtig ist aber auch die Stärkung der Gaben und des Glaubens, welche Gott allen Gliedern seiner Kirche gegeben hat.
Weitere Informationen zugänglich
Eine wichtige Rolle kommt beim erforderlichen Zusammenwirken der Dekanatssynode zu, die über den aktuellen Stand zu informieren ist. In der Dekanatssynode sind alle Kirchengemeinden, das ganze Pfarrkapitel sowie die Arbeitsbereiche und Dienste des Dekanats vertreten. Da die Synode nur 1-2 mal im Jahr zusammentritt, können die Mitglieder der Dekanatssynode im Dekanatsbüro einen Zugang zu einer speziellen Cloud im ELKB-Intranet mit weiterführenden Informationen erhalten.