Rahmenbeschlüsse
Ende November 2025 hat die Landessynode folgende Eckpunkte für die Landesstellenplanung 2026 beschlossen:
Das Rahmenkontingent der Dekanatsbezirke der Landesstellenplanung 2020 wird um insgesamt 25% gekürzt. Ebenso werden die Stellen des landesweiten Dienstes, die der Landesstellenplanung unterliegen, als Budget (in Euro) dargestellt und dieses um 25% gekürzt.
Dabei gibt es eine Deckelung von 35% Kürzung für Dekanatsbezirke, für die sich ein Stellenverlust von über 35% errechnet.
Die Stellen in den Dekanatsbezirken werden mit Hilfe des „Zwei-Faktoren-Modells“ berechnet (2020 noch 3 Faktoren), nämlich Zahl der Gemeindeglieder und Fläche (Berücksichtigung von Diasporaverhältnissen).
Es gibt keine Kürzung bei den Kirchenmusiker/innen-Stellen (allerdings werden 10% davon im landesweiten Dienst ausgewiesen), bei den Leitungskapazitäten der Dekanatsbezirke, bei den fremdfinanzierten Krankenhausseelsorge- und den KSA-Stellen (klinische Seelsorgeausbildung).
Berufsgruppenübergreifende Einsätze für kirchliche Berufsgruppen (Diakon/innen, Religionspädagog/innen, Pfarrer/innen, Absolvent/innen von anerkannten bibl.-theol. Ausbildungsstätten; Kirchenmusiker/innen) sind auf allen Stellen der möglich. Zukünftig arbeiten alle kirchlichen Berufsgruppen in multiprofessionellen Teams innerhalb der Regionalgemeinden zusammen und ergänzen einander in ihren Qualifikationen und Kompetenzen.
In den Dekanatsbezirken sind Regionalgemeinden zu bilden, die einen Umfang von mindestens 5 vollen Stellen umfassen.
Aus „Pfarrstellen mit Dekansfunktion“ werden „Theologische Stellen mit allgemeinem kirchlichem Auftrag im dekanatlichen Dienst mit Dekansfunktion“.
Als neue Stellen werden 5,0 Stellen für Social-Media-Arbeit sowie 15,0 Stellen für flexible Einsätze in herausfordernden Situationen für die Dauer der LStPl 2026 etabliert.
Weiteres Vorgehen
Bei diesen Rahmenbeschlüssen sind die Ergebnisse aus der Evaluation der vorigen Landestellenplanung 2020 eingeflossen.
Die Beschlüsse der Landesstellenplanung sollen zum 1.1.2027 in Kraft treten. Für die zu planenden Strukturänderungen dieser Beschlüsse ist jedoch ein längerer, flexibler Umsetzungszeitraum nötig, der bis zum 1.1.2034 festgesetzt ist.
Alle näheren Beschlüsse zur Landesstellenplanung, die u.a. die Stellenkontingente für die Dekanatsbezirke erhalten, werden bei der Herbstsynode 2026 gefasst.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der ELKB www.landesstellenplanung-elkb.de, u.a. Begründungen zu den oben genannten Rahmenbeschlüssen.
Regionalgemeinden
Das Zielbild von Regionalgemeinden (siehe Rahmenbeschlüsse oben) wird so beschrieben: Kirchengemeinden sollen auf regio-lokaler Ebene in Regionalgemeinden verstärkt zusammenarbeiten. Die mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verbundenen (Verwaltungs-)Aufgaben sollen überwiegend auf eine nächsthöhere Ebene übertragen werden. Diese Ebene soll eine handlungsfähige Größe und Struktur erhalten. Dies wird erreicht durch Zusammenschlüsse von Kirchengemeinden oder einer körperschaftlichen Ausgestaltung der Regionalgemeinde. Kirchengemeindliche Geschäftsführungen sollen als Bindeglied zwischen Gemeindeebene und Verwaltung eingeführt werden.
Im Einzelnen stellt man sich die Regionalgemeinde so vor:
Jede Kirchengemeinde bildet mit benachbarten Kirchengemeinden eine Regionalgemeinde mit, wie oben genannt, mindestens 5,0 Stellen (ca. 8.500 Gemeindemitgliedern). Diese erhält den Status als juristische Person. Der Status der beteiligten Kirchengemeinden als K.d.ö.R. bleibt unberührt. Kirchenmitglieder sind zugleich in der (Orts-)Kirchengemeinde und der Regionalgemeinde Gemeindemitglieder.
Die Regionalgemeinde wird von einem Regionalkirchenvorstand (=Arbeitstitel) geleitet und vertreten, der von den Gemeindemitgliedern gewählt wird (mittelbar/unmittelbar?). Die Kirchengemeinden haben einen eigenen Ortskirchenvorstand, der an der Leitung der Kirchengemeinde durch den Regionalkirchenvorstand beteiligt wird.
Die Haushaltspläne der beteiligten Kirchengemeinden werden in einem gemeinsamen Haushaltsplan auf der Ebene der Regionalgemeinde zusammengefasst, wobei die bestehenden Eigentumsrechte der beteiligten Kirchengemeinden beachtet werden (insb. bleiben Kirchengemeinden Eigentümerinnen ihrer Grundstücke und Gebäude). Der Regionalkirchenvorstand beteiligt die Ortskirchenvorstände bei der Aufstellung des Haushaltsplanes und berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Bedarfe der Kirchengemeinden.
Weiterhin dürfen und sollen die Ortsgemeinden das Gemeindeleben vor Ort gestalten, auch wenn es regiolokale, gemeinsame Aktivitäten gibt. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten fördert der Regionalkirchenvorstand die kirchengemeindlichen Aufgaben vor Ort.
Das erforderliche Personal der Regionalgemeinde und der Ortskirchengemeinden wird durch die Regionalgemeinde angestellt.
Die Regionalgemeinde übernimmt im Rahmen der Landesstellenplanung die Funktion der Pfarrei, ihr wird das Stellenkontingent zugeordnet. Es besteht ein (Regional-)Pfarramt.
Eine genaue Ausgestaltung ist noch in Arbeit. Sie soll als neue Ordnungsrahmen von der Herbstsynode 2026 beschlossen werden.
